„Daten sind das neue Öl“ – dieser Satz gilt auch für das Fondsgeschäft. Voraussetzung für die Erbringung der Dienstleistung entlang der gesamten Wertschöpfung im Assetmanagement von Research über Trading, Clearing, Settlement, Compliance und Risikomanagement, aber auch im Vertrieb oder im Reporting ist der jederzeitige, sichere Zugang zu und die Verfügbarkeit von qualitativ hochwertigen Finanzmarktdaten. Sie werden von Monopolen wie Börsen und Ratingagenturen sowie von Unternehmen mit marktbeherrschender Stellung wie große Index- und Datenbieter zur Verfügung gestellt. Diese können einseitig Konditionen festsetzen, da die Nachfrager wie zum Beispiel Fondsgesellschaften ohne eine Gefährdung des eigenen Geschäftsbetriebs auf diese Daten praktisch nicht verzichten können.
Die Nutzung von Finanzmarktdaten ist für die Fondsgesellschaften seit Jahren mit regelmäßigen, teilweise massiven Preiserhöhungen verbunden. Dazu kommt der faktische Zwang zum Abschluss immer komplexerer Datenlizenzen, die alle Spielarten der Nutzung und Verbreitung der Daten in der Wertschöpfungskette des Assetmanagements bis zum Kunden erfassen sollen.
Wir setzen uns vor dem Hintergrund der zunehmenden Abhängigkeit von Datenanbietern und der steigenden Kosten für Finanzmarktdaten im Rahmen der BVI-Finanzmarktinitiative für den kostengünstigen und einfachen Bezug der von Fondsgesellschaften besonders benötigten Börsenpreise, Index-, Rating- und ESG-Daten ein.
Ein Schwerpunkt unserer Initiative umfasst aufsichtsrechtliche Belange. Wir begrüßen dabei zum Beispiel die geplante Einführung eines EU-Tickers (Consolidated Tape) für Aktien/ETFs, Anleihen und Derivate. Er wird für Transparenz und Vergleichbarkeit der Börsenkurse sorgen und damit zur Schaffung eines europäischen Marktes im Einklang mit den Zielen der EU-Kommission für die Kapitalmarktunion beitragen. Die EU überarbeitet derzeit die Verordnung über Märkte für Finanzinstrumente (MiFIR) entsprechend. Der BVI hat gemeinsam mit der AFME, der Cboe Europe und der EFAMA ein Positionspapier veröffentlicht, das eine Reihe von Grundsätzen enthält, die für die Schaffung eines Aktien-Tickers erforderlich sind.
Auch in der Benchmark-Verordnung und der Kreditratingagenturen-Verordnung (CRAR) fordern wir Vorschriften, die die Datennutzer stärker schützen. Beispielsweise setzen wir uns seit 2020 mit dem GDV für die Einführung von Datenkostenregeln in der CRAR ein.
Zudem machen wir uns gemeinsam mit dem französischen Fondsverband AFG und der Vereinigung Paris Europlace für eine einheitliche Regulierung der Gebühren und Lizenzbedingungen aller in der EU tätigen Datenanbieter stark.
Neben diesen aufsichtsrechtlichen Themen umfasst die BVI-Finanzmarktinitiative vier weitere Schwerpunkte. Das sind wettbewerbsrechtliche Sachverhalte, die Förderung von Standards, die Interessenvertretung gegenüber Datenanbietern und Kommunikationsmaßnahmen.
So haben wir gemeinsam mit anderen europäischen Verbänden eine Wettbewerbsbeschwerde gegen CUSIP Global Service (CGS), die Vergabeinstanz für US-amerikanische Wertpapierkennnummern, eingelegt. Damit wollen wir verhindern, dass CUSIP und auch andere Datenmonopolisten und -oligopolisten ihre Marktmacht dafür nutzen, nicht bestehende Urheberrechte an Daten vertraglich durchzusetzen. Im Erfolgsfall wären die darauf beruhenden Lizenzmodelle sämtlicher Börsen sowie Index- und Ratingdatenanbieter verboten.
Zudem setzen wir uns für die Festsetzung von Standards ein, um das preisgünstige Datenangebot für Fondsgesellschaften zu erweitern und so die Kostenbelastung zu senken. Zum Beispiel fördern wir den Einsatz globaler, nutzungslizenzfreier (ISO-)Standards.
Darüber hinaus engagieren wir uns bei den Datenanbietern für preisgünstige, möglichst lizenzfreie und hochwertige Datenprodukte und Dienstleistungen.
Die Politik nimmt die Machtlosigkeit des einzelnen Nutzers gegenüber den marktbeherrschenden Datenplattformen zur Kenntnis. Dieses positive Moment zugunsten der Datennutzer verstärken wir durch vielfältige Kommunikationsmaßnahmen.